Einzeltherapie

Therapeutische Gespräche von 50 Minuten Dauer stehen im Mittelpunkt der Einzeltherapie. In den ersten fünf Sitzungen klären wir gemeinsam, ob für Ihre Beschwerden eine Verhaltenstherapie erfolgsversprechend ist. Wenn in diesen ersten Gesprächen ein gute Zusammenarbeit gelingt, stellen wir für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Als Teil des Antrags wird eine Bescheinigung Ihres Arztes über eine körperliche Untersuchung beigefügt (der sog. Konsiliarbericht).

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihrem Beschwerdebild und dem Therapieverlauf. Die Krankenkassen übernehmen Kurzzeitbehandlungen bis 25 Stunden. Verlängerungen oder Langzeitbehandlungen im Umfang von insgesamt 45, 60 oder 80 Stunden sind über eine ausführliche Beantragung möglich. Über alle Formalien informieren wir Sie ausführlich.

Partner werden nach Möglichkeit im Verlauf Ihrer Therapie in die Behandlung einbezogen. Wir besprechen mit Ihnen auch, ob Sie von einer speziellen Gruppentherapie oder Paartherapie profitieren.