Einzeltherapie
Therapeutische Gespräche von 50 Minuten Dauer stehen im Mittelpunkt der Einzeltherapie. In den ersten fünf Sitzungen klären wir gemeinsam, ob für Ihre Beschwerden eine Verhaltenstherapie erfolgsversprechend ist und sammeln Informationen. Wenn in diesen ersten Gesprächen ein gute Zusammenarbeit gelingt, stellen wir für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Als Teil des Antrags wird eine Bescheinigung Ihres Arztes über eine körperliche Untersuchung beigefügt (der sog. Konsiliarbericht).
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihrem Beschwerdebild und dem Therapieverlauf. Die Krankenkassen übernehmen Kurzzeitbehandlungen bis 24 Stunden. In begründeten Fällen sind Verlängerungen zur Langzeitbehandlung im Umfang von insgesamt 60 oder 80 Sitzungen über eine persönliche Beantragung möglich. Über alle Formalien informieren wir Sie ausführlich.
Partner werden nach Möglichkeit und Bedarf im Verlauf Ihrer Therapie in die Behandlung einbezogen. Wir besprechen mit Ihnen auch, ob Sie von einer speziellen Gruppentherapie oder Paartherapie profitieren.